Der eigene Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres werden. Kaum ist der Urlaub gebucht, beginnt auch schon die Vorfreude. Umso schlimmer trifft es die Urlauber dann, wenn der Urlaub aus irgendeinem Grund platzt. Geht das entsprechende Reiseunternehmen zum Beispiel Pleite, kann man nichts dagegen tun, aber hier erfahren Sie, wie Sie wenigstens Ihr Geld für den geplatzten Urlaub zurückerstattet bekommen.

Wenn der Reiseveranstalter Konkurs geht

Aktuell befinden sich viele Urlauber in der Türkei und sitzen dort buchstäblich fest, da das Reiseunternehmen GTI Travel pleite ist. Was geschieht jetzt mit den Urlaubern vor Ort und welche Rechte haben sie? Die Fluggesellschaft Sky Airlines und GTI Travel sind insolvent und haben ihre Tätigkeiten eingestellt. Betroffen sind dadurch zurzeit ca. 3500 Reisende in Urlaubsregionen der Türkei, Bulgarien und Mallorca. Ein eigens gebildeter Krisenstab kümmert sich jetzt vor Ort um Ersatzunterkünfte sowie Rücktransporte in die Heimat. Zu Hause angekommen können die Urlauber dann erst mal durchatmen und sich auf die professionelle Abwicklung durch die Insolvenzversicherung verlassen, denn diese übernimmt die angefallenen Kosten. Gebuchte Pauschalreisen, die nicht stattfinden, werden kostenlos storniert und die Kunden bekommen den Reisepreis zurück erstattet. Allerdings greift die Insolvenzversicherung nicht, wenn nur ein Flug bei der Konkurs gegangenen Airline gebucht wurde.

Die Reiserücktrittsversicherung

Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie bei jeder Reise eine sogenannte Reiserücktrittsversicherung abschließen. Große Reiseveranstalter bieten diese automatisch bei der Buchung des Urlaubs mit an. Etwaigem Ärger können Sie auch vorbeugen, wenn Sie bei www.tui-ferienhaus.de buchen. Platzt Ihr Urlaub allerdings aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles, werden Ihnen die Stornogebühren von der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Insbesondere bei exklusiven und teuren Reisen lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Denn für den Fall der Fälle sind Sie nun abgesichert und der Schutz einer solchen Police ist des Weiteren auch nicht allzu teuer.

Vorsorgen statt das Nachsehen haben

Die Zukunft ist nicht vorhersehbar und gerade bei der Urlaubsplanung, plant man in den meisten Fällen schon etliche Monate im Voraus. Kommt dann unvorhersehbar etwas dazwischen, sind Sie als Urlauber mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf der sicheren Seite. Je nach individuellem Fall wird Ihnen zu mindestens ein Teil Ihrer Reisekosten zurückerstattet.